AGB

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über Dienstleistungen der BeActive Berlin BmgH („Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kunden („Auftraggeber“).

  2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB sind ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

  3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Leistungsgegenstand

  1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Door-to-Door / Field Sales / Direktvertrieb / Promotion / Lead-Generierung / Vertriebspartner-Akquise (je nach Projekt).

  2. Art, Umfang, Zielgrößen, Gebiete, Laufzeiten, Reporting und Qualitätsstandards ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot / Statement of Work (SOW) / Projektauftrag.

  3. Der Auftragnehmer schuldet – sofern nicht ausdrücklich als Festleistung vereinbart – eine Dienstleistung nach bestem Wissen und Können, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

3. Vertragsschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

  2. Ein Vertrag kommt durch (a) schriftliche Annahme eines Angebots, (b) Gegenzeichnung eines Projektauftrags oder (c) Beginn der Leistungserbringung zustande.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Materialien, Freigaben, Ansprechpartner und ggf. Produkt-/Tarifunterlagen bereit.

  2. Verzögerungen oder Mehraufwände, die aus fehlender oder verspäteter Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können gesondert vergütet werden.

5. Einsatz, Durchführung, Qualität

  1. Der Auftragnehmer setzt eigenes Personal oder qualifizierte Subunternehmer ein und organisiert Einsatzplanung, Coaching, Qualitätskontrollen und Reporting gemäß Projektauftrag.

  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorgehensweisen anzupassen, wenn dies zur Zielerreichung, Qualitätssicherung oder Compliance erforderlich ist.

6. Vergütung, Abrechnung, Zahlungsbedingungen

  1. Vergütung und Abrechnungslogik (z. B. Retainer, Tagessätze, Erfolgs-/Provisionsmodelle, Hybrid) ergeben sich aus dem Projektauftrag.

  2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

  3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Auftragnehmer kann Leistungen bis zur Zahlung angemessener offener Beträge zurückhalten.

7. Reisekosten und Auslagen

Reisezeiten, Fahrtkosten, Übernachtungen und sonstige Auslagen werden – sofern nicht pauschal abgegolten – nach den im Projektauftrag vereinbarten Sätzen bzw. gegen Nachweis abgerechnet.

8. Abnahme / Leistungskontrolle (sofern relevant)

  1. Soweit abnahmefähige Teilleistungen vereinbart sind (z. B. Skripte, Schulungsunterlagen, Reports), gilt eine Leistung als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich wesentliche Mängel rügt.

  2. Unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

9. Nutzungsrechte / Unterlagen

  1. An Konzepten, Skripten, Schulungsunterlagen, Reportings, Strukturen und Templates behält der Auftragnehmer alle Rechte, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

  2. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne Zwecke im Rahmen des jeweiligen Projekts, sobald die vollständige Vergütung gezahlt ist.

10. Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht öffentlich bekannten Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.

  2. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende für 24 Monate fort, sofern nicht gesetzlich längere Pflichten bestehen.

11. Compliance, Rechtmäßigkeit, Außenauftritt

  1. Der Auftraggeber sichert zu, dass Produkte/Leistungen, Aussagen, Werbemittel, Preisangaben und rechtliche Hinweise (z. B. Pflichtinformationen) rechtskonform sind und stellt diese in geeigneter Form bereit.

  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Maßnahmen zu verweigern, die gegen Gesetz, behördliche Auflagen oder vereinbarte Compliance-Regeln verstoßen könnten.

12. Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

  3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

  4. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

13. Laufzeit, Kündigung

  1. Laufzeit und Mindestlaufzeiten ergeben sich aus dem Projektauftrag.

  2. Ordentliche Kündigung: 4 Wochen zum Monatsende, sofern nicht anders vereinbart.

  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

14. Referenznennung

Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber als Referenz nennen (Logo/Name), sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht oder im Projektauftrag eine andere Regelung getroffen ist.

15. Datenschutz

Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzgesetze. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen.

16. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.